Liebe Patientinnen und Patienten,
Es freut uns sehr, dass Sie sich für eine ergotherapeutische Behandlung in unserer Praxis interessieren. Wir sind stolz darauf, Sie auf Ihrem Weg zur Rehabilitation tatkräftig unterstützen zu dürfen. Unser Team ist jederzeit für Sie da, um all Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam den besten Therapieansatz für Sie zu finden. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Damit wir den Prozess so reibungslos wie möglich gestalten können, möchten wir Sie freundlich darauf hinweisen, dass eine ärztliche Verordnung für die Ergotherapie notwendig ist. Diese erhalten Sie ganz einfach von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt und sie ist sowohl für gesetzlich, die Berufsgenossenschaft als auch für privat Versicherte erforderlich. Wir freuen uns darauf, Sie bald in unserer Praxis begrüßen zu dürfen und stehen Ihnen für weitere Informationen immer gerne zur Verfügung.

Patienten und Patientinnen der gesetzlichen Krankenkasse
Wir freuen uns darauf, Sie mit unseren ergotherapeutischen, handtherapeutischen und Schienenbau-Angeboten unterstützen zu dürfen! Um den Prozess so angenehm wie möglich zu gestalten, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie lediglich eine ärztliche Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt benötigen.
- Kosten: Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten. Gesetzlich Versicherte zahlen 10% Eigenanteil plus 10 € Rezeptgebühr.
- Anzahl der Einheiten: Die Krankenkasse legt die Höchstzahl der Sitzungen fest, üblich sind bis zu 10 Einheiten pro Verordnung.
- Handschienen: Individuell angepasste Schienen. Dauer: 1-2 Stunden. Kostenübernahme werden in der Regel durch die Krankenkassen übernommen.
- Langfristiger Handlungsbedarf: Bei chronischen Erkrankungen kann eine erweiterte Genehmigung bei der Krankenkasse beantragt werden.
- Behandlungsvereinbarung: Vor Therapiebeginn schließen wir eine Behandlungsvereinbarung, die alle Details klärt und optimale Betreuung sichert.

Patienten und Patientinnen der Berufsgenossenschaft
Ergotherapie hilft bei arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen wie Arbeitsunfällen und muskuloskelettalen Beschwerden.
- Rezeptanforderung: Ein BG-Heilverfahren-Rezept ist nötig, wird von einem BG-Arzt ausgestellt.
- Kosten: Die Berufsgenossenschaft deckt in der Regel die Therapiekosten ab, wenn ein BG-Rezept vorliegt.
- Handschienen: Individuell angepasste Schienen. Dauer: 1-2 Stunden. Kostenübernahme werden in der Regel durch die Berufsgenossenschaft übernommen.
- Behandlungsvereinbarung: Vor Therapiebeginn schließen wir eine Behandlungsvereinbarung, die alle Details klärt und optimale Betreuung sichert.

Privat Patienten und Patientinnen
Um Ihre Genesung mit unseren ergotherapeutischen, handtherapeutischen und Schienenbau-Leistungen optimal zu unterstützen, benötigen Sie nur eine ärztliche Privatverordnung von Ihrem behandelnden Arzt.
- Unsere Abrechnung erfolgt nach GebüTh und DVE-Richtlinien.
- Wir nutzen den 1,9-fachen vdek-Satz, unterhalb des OLG Karlsruhe Satzes.
- Privatversicherte erhalten zu Beginn eine Honorarvereinbarung und sollten die Kostenübernahme klären.
- Erstattungshöhe variiert je nach Versicherungstarif.
- Rechnung zur Erstattung folgt nach Behandlungsende.
